Chairside-Leistungen erkennen und sicher abrechnen
Seminarinhalt
Das GOZ Honorar deckt nicht immer den Stundensatz der Praxis. Anstelle einer Vereinbarung über die Vergütungshöhe zu treffen, sollte die Möglichkeit der Abrechnung zahntechnischer Leistungen in Betracht gezogen werden. Auch Erstattung ist oft aussichtsreicher.
Das erwartet Sie im Seminar:
- Was sind Chairside-Leistungen?
- Welche Leistungsverzeichnisse werden zur Abrechnung herangezogen?
- Wie werden Chairside-Leistungen kalkuliert?
- Muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden und wenn ja, in welcher Höhe?
- Neben welchen BEMA- und GOZ-Leistungen dürfen Chairside-Leistungen berechnet werden?
- Ausgewählte Abrechnungsbeispiele
Fast täglich werden in vielen Zahnarztpraxen kleinere zahntechnische Maßnahmen direkt am Behandlungsstuhl erbracht. Erfahrungen zeigen, dass diese jedoch nicht immer dokumentiert und demzufolge auch nicht berechnet werden. Erfahren Sie, was Chairside-Leistungen von zahnärztlichen Leistungen unterscheidet, welche Chairside-Leistungen neben welchen Gebührennummern abrechenbar sind, wie Sie Chairside-Leistungen kalkulieren und was es in Bezug zu Umsatzsteuerausweis, Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug und Materialberechnung zu beachten gilt.
Zielgruppe
Zahnärzte/Zahnärztinnen, Praxismanger/innen, ZFA, ZMF